Schuluntersuchungen sind für jede Schülerin bzw. jeden Schüler in Österreich verpflichtend.
Daher bedarf es keiner Zustimmung der Eltern zur Durchführung dieser Untersuchung, der Weitergabe der Daten an den Schularzt oder zur Abrechnung der
Schuluntersuchung.
(Aussendung der Bildungsdirektion vom 23. Februar 2023)